Berufserlaubnis
			Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der 
			Psychotherapie wurde durch den Landkreis Rotenburg/Wümme am 30.04.2004 
			erteilt.
Berufsrechtliche Regelungen
			Der Berufsstand der Heilpraktiker unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden 
			berufsrechtlichen Regelungen:
			Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung 
			(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939
			Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18.02.1939
			Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) vom 01.10.1992